§ 38e Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, sind Aufwendungen für Kurzzeitpflege entsprechend §
42 des
Elften Buches Sozialgesetzbuch beihilfefähig.
Frühere Fassungen von § 38e BBhV
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interne Verweise§ 38a BBhV Häusliche Pflege (vom 01.01.2021) ... bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr und 2. während einer Kurzzeitpflege nach § 38e für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Die Höhe der ...
§ 38b BBhV Kombinationsleistungen (vom 01.01.2017) ... zu sechs Wochen je Kalenderjahr und 2. während einer Kurzzeitpflege nach § 38e für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Die Höhe der ...
§ 47 BBhV Abweichender Bemessungssatz (vom 01.01.2021) ... erfüllt. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Aufwendungen nach den §§ 37 bis 39b. (5) Bei beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen ... sich der Bemessungssatz für beihilfefähige Aufwendungen nach den §§ 38 bis 39b auf 100 Prozent, wenn ein Pflegegrad vorliegt und während des dienstlichen ...
§ 48 BBhV Begrenzung der Beihilfe (vom 01.01.2017) ... ist, in tatsächlicher Höhe. Die Aufwendungen nach den §§ 35 bis 39b werden jeweils getrennt, die übrigen Aufwendungen zusammen abgerechnet. ...
§ 51 BBhV Bewilligungsverfahren (vom 01.01.2021) ... kann die Festsetzungsstelle Beihilfe für Aufwendungen in Pflegefällen (§§ 37 bis 39) bis zu zwölf Monate regelmäßig wiederkehrend leisten, wenn die ...
Zitat in folgenden NormenBundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHFV)
V. v. 11.08.2017 BGBl. I S. 3250, 3431; zuletzt geändert durch Artikel 76 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
Artikel 2 7. BBhVÄndV Weitere Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ... der Pflegeperson § 38d Teilstationäre Pflege § 38e Kurzzeitpflege § 38f Ambulant betreute Wohngruppen § 38g ... Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen nach Maßgabe der §§ 38 bis 38g und der §§ 39 bis 39b, wenn sie pflegebedürftig im Sinne der §§ ... sind." 5. Die §§ 38 und 39 werden durch die folgenden §§ 38 bis 39b ersetzt: „§ 38 Anspruchsberechtigte bei Pflegeleistungen ... Personen 1. der Pflegegrade 2 bis 5 nach Maßgabe der §§ 38a bis 39a und 2. des Pflegegrades 1 nach § 39b. § 38a ... zu sechs Wochen je Kalenderjahr und 2. während einer Kurzzeitpflege nach § 38e für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Die Höhe der fortgewährten ... zu sechs Wochen je Kalenderjahr und 2. während einer Kurzzeitpflege nach § 38e für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Die Höhe der fortgewährten ... nach § 38a Absatz 1 oder 3 oder nach § 38b beihilfefähig. § 38e Kurzzeitpflege Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht ... wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „§§ 37 bis 39" durch die Angabe „§§ 37 bis 39b" ersetzt. b) In ... Satz 3 wird die Angabe „§§ 37 bis 39" durch die Angabe „§§ 37 bis 39b" ersetzt. b) In Absatz 7 wird die Angabe „§§ 38 und ... 7 wird die Angabe „§§ 38 und 39" durch die Angabe „§§ 38 bis 39b" ersetzt und werden die Wörter „eine Pflegestufe" durch die ... ersetzt. 7. In § 48 Absatz 1 Satz 5 wird die Angabe „§§ 35 bis 39" durch die Angabe „§§ 35 bis 39b" ersetzt. 8. Dem ... Satz 5 wird die Angabe „§§ 35 bis 39" durch die Angabe „§§ 35 bis 39b" ersetzt. 8. Dem § 58 wird folgender Absatz 7 angefügt: ...
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