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Änderung Anlage 13 BBhV vom 20.09.2012

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 13 BBhV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.09.2012 geltenden Fassung
Anlage 13 BBhV n.F. (neue Fassung)
in der am 20.09.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 13 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1) Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen


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1. Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen

1.1 Gen-Test bei erhöhtem Krebsrisiko für erblich belastete Frauen mit einem familiär erhöhten Brust- und Eierstockkrebsrisiko

1.2 Telemedizinische Betreuung (Telemonitoring) bei chronischer Herzinsuffizienz

1.3 Früherkennungsuntersuchungen bei Minderjährigen im Alter von sechs und zehn Jahren und von 16 bis 17 Jahren

1.3.1 U 10 (sechs bis sieben Jahre)

1.3.2 U 11 (neun bis zehn Jahre)

1.3.3 J 2 (16 bis 17 Jahre)

2. Schutzimpfungen

2.1 Frühsommer-Meningoenzephalitis-(FSME-)Schutzimpfungen ohne Einschränkungen

2.2 Grippeschutzimpfungen ohne Einschränkungen

 (keine frühere Fassung vorhanden)