Artikel 6 - Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (StabSiG k.a.Abk.)

Artikel 6 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds"


Artikel 6 ändert mWv. 6. März 2009 ITFG

(gesamter Text siehe Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" - ITFG)



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