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Artikel 7 - Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (StabSiG k.a.Abk.)

Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. März 2009 ZuInvG

(gesamter Text siehe Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG)

 
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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 StabSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StabSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/09 - (zu § 6a Satz 1, 3 und 4 des Zukunftsinvestitionsgesetzes)
B. v. 08.10.2010 BGBl. I S. 1401
Entscheidung BVerfGE20100907
... der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG), erlassen als Artikel 7 des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. ...