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Artikel 11 - Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (StabSiG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2009


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2009 SGB III § 22, § 421n

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 10 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 421n wie folgt gefasst:

„§ 421n Außerbetriebliche Berufsausbildung ohne vorherige Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme".

2.
In § 22 Absatz 4 Satz 1 werden nach der Angabe „421k" ein Komma und die Angabe „421n" eingefügt.

3.
§ 421n wird wie folgt gefasst:

„§ 421n Außerbetriebliche Berufsausbildung ohne vorherige Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme

Abweichend von § 242 Absatz 1 Nummer 2 kann in begründeten Ausnahmefällen zugunsten von sozial benachteiligten Jugendlichen bis zum 31. Dezember 2010 vom Erfordernis der vorherigen Teilnahme an einer nach Bundes- oder Landesrecht auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten abgesehen werden."



 

Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 StabSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StabSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 StabSiG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2011
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 11 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe „2,8" durch die Angabe ...
Artikel 19 StabSiG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 1 und 4, Artikel 13, 14 und 17 treten am 1. Juli 2009 in Kraft. (4) Artikel 9 und 11 treten am 1. August 2009 in Kraft. (5) Artikel 12 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. ...