Artikel 19 - Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (StabSiG k.a.Abk.)

Artikel 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 19 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 AÜG § 11

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der folgenden Absätze am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 8 Nummer 2, Artikel 10, 16 und 18 treten mit Wirkung vom 1. Februar 2009 in Kraft.

(3) Artikel 8 Nummer 1 und 4, Artikel 13, 14 und 17 treten am 1. Juli 2009 in Kraft.

(4) Artikel 9 und 11 treten am 1. August 2009 in Kraft.

(5) Artikel 12 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

(6) § 11 Absatz 4 Satz 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 16 dieses Gesetzes geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. März 2009.

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Zitierungen von Artikel 19 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 StabSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StabSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Beschäftigungschancengesetzes
B. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2329
Berichtigung BeschCGBer
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 6 des Gesetzes vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) geändert worden ist, wird ...

Beschäftigungschancengesetz
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329
Artikel 2 BeschCG Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (vom 01.01.2011)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 6 des Gesetzes vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) geändert worden ist, wird ...


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