Artikel 6 - Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms (MilchMaOrdRuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms


Artikel 6 ändert mWv. 18. März 2009 EGRebflRodV § 6

§ 6 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms vom 18. September 2008 (BGBl. I S. 1849) wird aufgehoben.



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