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§ 14 - Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV)

Artikel 1 V. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 562, 688 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 277
Geltung ab 25.03.2009; FNA: 7610-2-36 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 14 Finanzierung, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen



Den Anzeigen sind eine aussagekräftige, lückenlose Darstellung und geeignete, lückenlose Nachweise über das Vorhandensein und die Herkunft der Eigen- und Fremdmittel, die für den Erwerb oder die Erhöhung eingesetzt werden sollen oder eingesetzt wurden, sowie sämtliche im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Erhöhung geschlossenen Vereinbarungen und Verträge beizufügen.



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Frühere Fassungen von § 14 InhKontrollV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.12.2022Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
vom 19.12.2022 BGBl. I S. 2645

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14 InhKontrollV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 InhKontrollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InhKontrollV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 InhKontrollV Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten (vom 25.11.2025)
... ein Gemeindeverband, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht beigefügt werden. (3) Ist der Anzeigepflichtige ein zugelassenes ... und die Nachweise über das Vorhandensein und die Herkunft der Eigen- und Fremdmittel nach § 14 nicht beigefügt werden. (4) Ist der Anzeigepflichtige eine ... Zentralbank, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht beigefügt werden. (7) Ist der Anzeigepflichtige ein in ... Im Fall des Absatzes 9 müssen ferner Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht eingereicht werden, soweit das anzeigepflichtige Unternehmen nicht an der Spitze des ... konzernangehörig sind, auch sonstige Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht einreichen, soweit es sich um einen Erwerbsvorgang innerhalb des Konzerns handelt; ...
Anlage 1 InhKontrollV (zu § 6 Absatz 1 Satz 1) Formular - Erwerb-Erhöhung (vom 25.11.2025)
... der für den Erwerb oder die Erhöhung erforderlichen Eigen- und Fremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Vereinbarungen und ... Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Erhöhung nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Geschäftsplan ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anzeigenverordnung (AnzV)
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 277
§ 14 AnzV Anzeigen und Vorlage von Unterlagen nach § 32 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (vom 25.11.2025)
... zu versagen ist, sind dem Antrag die in § 8 Nummer 1 bis 5, §§ 8a bis 11a und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten Erklärungen und Unterlagen beizufügen und auf Verlangen der Bundesanstalt ...

ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3603; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
§ 2 ZAGAnzV Unterlagen nach § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (vom 14.12.2018)
... sind mindestens die in § 8 Nummer 1 bis 5 und in den §§ 9 bis 11, 13 und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten Erklärungen und Unterlagen beizufügen und auf Verlangen der Bundesanstalt ...
§ 4 ZAGAnzV Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung) (vom 14.12.2018)
... Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind § 2 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 3 bis 5 und 7 bis 16 der Inhaberkontrollverordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der dort ... Unterlagen und Erklärungen entsprechend § 8 Nummer 1 bis 5 und den §§ 9 bis 14 der Inhaberkontrollverordnung beizufügen. Ist der Anzeigepflichtige ein in einem Mitgliedstaat der ...
Anlage 1 ZAGAnzV (zu § 4 Absatz 2 Satz 1) Formular - Erwerb-Erhöhung *) (vom 26.06.2021)
... der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und Fremdmittel nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Vereinbarungen und ... und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Geschäftsplan bzw. ...

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Anhang ZAGAnzVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 17)
... der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und Fremdmittel nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Vereinbarungen und ... und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Geschäftsplan bzw. ...

Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen
V. v. 19.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 277
Anhang InhKontrollVuaÄndV zu Artikel 1 Nummer 9
... der für den Erwerb oder die Erhöhung erforderlichen Eigen- und Fremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Vereinbarungen und ... Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Erhöhung nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Geschäftsplan ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2645
Artikel 1 3. InhKontrollVÄndV Änderung der Inhaberkontrollverordnung
... nach Absatz 5." d) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7. 18. § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Finanzierung, Offenlegung sämtlicher ... Absatz 6 wird Absatz 7. 18. § 14 wird wie folgt gefasst: „ § 14 Finanzierung, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen Den Anzeigen sind eine ... ein Gemeindeverband, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht beigefügt werden. (3) Ist der Anzeigepflichtige ein zugelassenes ... und die Nachweise über das Vorhandensein und die Herkunft der Eigen- und Fremdmittel nach § 14 nicht beigefügt werden. (4) Ist der Anzeigepflichtige eine ... Zentralbank, so müssen die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht beigefügt werden. (7) Ist der Anzeigepflichtige ein in einem ... konzernangehörig sind, auch sonstige Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht einzureichen, soweit sie am Zielunternehmen nur indirekt beteiligt wären und ...

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... sind mindestens die in § 8 Nummer 1 bis 5 und in den §§ 9 bis 11, 13 und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten Erklärungen und Unterlagen beizufügen und auf ... Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind § 2 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 3 bis 5 und 7 bis 16 der Inhaberkontrollverordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der dort ...

Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen
V. v. 19.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 277
Artikel 1 InhKontrollVuaÄndV Änderung der Inhaberkontrollverordnung
... Im Fall des Absatzes 9 müssen ferner Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht eingereicht werden, soweit das anzeigepflichtige Unternehmen nicht an der Spitze des ... konzernangehörig sind, auch sonstige Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht einreichen, soweit es sich um einen Erwerbsvorgang innerhalb des Konzerns handelt; ...

Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
V. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 562, 688
Artikel 2 BeteilRUV Änderung der Anzeigenverordnung
... zu versagen ist, sind dem Antrag die in § 8 Nummer 1 bis 5, §§ 9 bis 11 und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten Erklärungen und Unterlagen beizufügen und auf ...