(1) 1Für die Anzeigen
- 1.
- der beabsichtigten Verringerung einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
- 2.
- der beabsichtigten Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie
- 3.
- der unabsichtlichen Aufgabe oder der unabsichtlichen Verringerung einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
ist das Formular „Aufgabe-Verringerung" nach Anlage 7 zu verwenden.
2Auf die Anzeigen über die absichtliche oder unabsichtliche Verringerung einer bedeutenden Beteiligung ist
§ 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 entsprechend anzuwenden.
(2) 1Der Anzeigepflichtige hat in einer Anlage zu dem Formular nach Absatz 1 Satz 1 zu erklären, auf wen er die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übertragen wird oder übertragen hat. 2Ist ihm diese Angabe nicht möglich, hat er dies in der Anlage zu begründen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2645
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2645
Artikel 1 3. InhKontrollVÄndV Änderung der Inhaberkontrollverordnung ... 1. In der Überschrift wird die Angabe „§ 104" durch die Angabe „ § 17 " ersetzt. 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 5 wird ... Wörter „§ 104 Absatz 1, 1b Satz 7 und Absatz 3" durch die Wörter „ § 17 Absatz 1 und 2 sowie § 18 Absatz 3 Satz 4" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 und 2 wird ... Wörter „§ 104 Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz" durch die Wörter „ § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zweiter Teilsatz" ersetzt. 6. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... 104 Absatz 1 Satz 7 in Verbindung mit Absatz 1a Satz 1" durch die Wörter „ § 17 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1" ersetzt. bb) In Satz 3 wird das Wort „Absichtsanzeigen" durch ... die Wörter „§ 104 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 6" durch die Wörter „ § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2" ersetzt. dd) Folgender Satz wird angefügt: ... Wort „Anzeige" und die Angabe „§ 104 Absatz 1a" durch die Angabe „ § 17 Absatz 4" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „nicht mehr ... werden die Wörter „§ 104 Absatz 1a Satz 3 bis 9" durch die Wörter „ § 17 Absatz 4 Satz 3 bis 9" ersetzt. b) Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2 bis 9 ... werden das Semikolon und das Wort „Übergangsvorschrift" gestrichen. 22. § 17 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...