interne VerweiseAnlage 1 InhKontrollV (zu § 6 Absatz 1 Satz 1) Formular - Erwerb-Erhöhung (vom 25.11.2025) ... Finanzdienstleistungsinstitut
Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Unternehmen nach § 1
Nummer 5 InhKontrollV
an:
Firma
(laut Registereintragung)
Firma Zeile 1
Firma ... Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, einen
Pensionsfonds oder ein Unternehmen nach § 1 Nummer 5 InhKontrollV , ist lediglich entweder
eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die ...
Anlage 3 InhKontrollV (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) Formular - Angaben zur Zuverlässigkeit (vom 25.11.2025) ... Versicherungsunternehmen,
Pensionsfonds oder einem Unternehmen nach § 1 Nummer 5 InhKontrollV oder als
Geschäftsleiter eines Kreditinstituts, Finanzdienstleistungsinstituts,
...
Versicherungsunternehmens, Pensionsfonds oder eines Unternehmens nach § 1 Nummer 5
InhKontrollV durch eine andere Aufsichtsbehörde geprüft?
Nein.
Ja.
Wenn ...
Anlage 7 InhKontrollV (zu § 17 Absatz 1) Formular - Aufgabe-Verringerung IAV (vom 25.11.2025) ... Finanzdienstleistungsinstitut
Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Unternehmen nach § 1
Nummer 5 InhKontrollV
an:
Firma
(laut Registereintragung)
Firma Zeile 1
Firma ... Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, einen
Pensionsfonds oder ein Unternehmen nach § 1 Nummer 5 InhKontrollV ist lediglich entweder
eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen
V. v. 19.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 277
Anhang InhKontrollVuaÄndV zu Artikel 1 Nummer 9 ... Finanzdienstleistungsinstitut
Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Unternehmen nach § 1
Nummer 5 InhKontrollV
an:
Firma
(laut Registereintragung)
Firma Zeile 1
Firma ... Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, einen
Pensionsfonds oder ein Unternehmen nach § 1 Nummer 5 InhKontrollV , ist lediglich entweder
eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die ... Versicherungsunternehmen,
Pensionsfonds oder einem Unternehmen nach § 1 Nummer 5 InhKontrollV oder als
Geschäftsleiter eines Kreditinstituts, Finanzdienstleistungsinstituts,
...
Versicherungsunternehmens, Pensionsfonds oder eines Unternehmens nach § 1 Nummer 5
InhKontrollV durch eine andere Aufsichtsbehörde geprüft?
Nein.
Ja.
Wenn ... Finanzdienstleistungsinstitut
Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Unternehmen nach § 1
Nummer 5 InhKontrollV
an:
Firma
(laut Registereintragung)
Firma Zeile 1
Firma ... Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, einen
Pensionsfonds oder ein Unternehmen nach § 1 Nummer 5 InhKontrollV ist lediglich entweder
eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2645
Artikel 1 3. InhKontrollVÄndV Änderung der Inhaberkontrollverordnung ... die Angabe „§ 104" durch die Angabe „§ 17" ersetzt. 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst: ... oder eine Versicherungs-Holdinggesellschaft" durch die Wörter „Unternehmen nach § 1 Nummer 3 bis 5" und die Wörter „§ 104 Absatz 1, 1b Satz 7 und Absatz 3" durch die ... gefasst: „(6) Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Unternehmen nach § 1 Nummer 3 bis 5 , das nicht der Aufsicht der Landesaufsichtsbehörden unterliegt, und sind die Unterlagen nach ... sowie Empfehlungsschreiben beigefügt werden, wenn das Zielunternehmen ein Unternehmen nach § 1 Nummer 3 bis 5 ist." e) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 12 und wird wie folgt ...
Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen
V. v. 19.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 277
Zweite Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
V. v. 06.11.2015 BGBl. I S. 1947
Artikel 1 2. InhKontrollVÄndV ... 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden nach den Wörtern „an der eine bedeutende Beteiligung" die Wörter ...
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