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IV. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKMWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 15.03.2009 BGBl. I S. 598 (Nr. 15); aufgehoben durch § 7 A. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 26
Geltung ab 25.03.2009; FNA: 2030-14-164 Beamte
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IV. Inkrafttreten, Außerkrafttreten


IV. ändert mWv. 25. März 2009 BKMWidAnO

Diese allgemeine Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser allgemeinen Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 18. Februar 2005 (BGBl. I S. 455) außer Kraft.