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Artikel 3 - Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (EVRHG-GebV k.a.Abk.)
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, die Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung in der vom 2. April 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.