In der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom
26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), die zuletzt durch Artikel
5 der Verordnung vom
18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) geändert worden ist, wird die Anlage zu §
1 wie folgt geändert:
- 1.
- In der Gebührennummer 345 Spalte „Gegenstand" sind die Wörter „Überprüfung der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung nach § 7 Abs. 2 BKrFQG und" zu streichen.
- 2.
- Nach der Gebührennummer 345 wird folgende Gebührennummer 346 eingefügt:
„346 | Überprüfung der Ausbil- dungsstätten für die be- schleunigte Grundquali- fikation und Weiterbildung nach § 7 Absatz 1 Num- mer 1 und 5 in Verbin- dung mit Absatz 2 BKrFQG | 30,70 bis 511,00". |
- 3.
- In der Gebührennummer 451.4 Spalte „Gegenstand" werden in dem Klammervermerk die Wörter „ausgenommen Gebührennummern 451.6 und 451.7" durch die Wörter „ausgenommen Gebührennummern 451.5 und 451.6" ersetzt.
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872