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§ 4 - Geflügel-Salmonellen-Verordnung (GflSalmoV)
neugefasst durch B. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 58; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 19.11.2019 BGBl. I S. 1862
Geltung ab 16.04.2009, abweichend siehe § 38; FNA: 7831-1-54-6 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 16.04.2009, abweichend siehe § 38; FNA: 7831-1-54-6 Tierseuchenbekämpfung
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§ 4 Mitteilungspflicht
Der Besitzer eines Hühnerzuchtbetriebes oder einer Hühnerbrüterei hat den Verdacht auf eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 oder mit Salmonella Gallinarum Pullorum, der Besitzer eines Aufzuchtbetriebes, eines Legehennenbetriebes, eines Hähnchenmastbetriebes, eines Putenzuchtbetriebes, eines Putenmastbetriebes oder einer Putenbrüterei hat den Verdacht auf eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 oder mit Salmonella Gallinarum Pullorum unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung V. v. 17. Januar 2014 BGBl. I S. 50 m.W.v. 25. Januar 2014
Frühere Fassungen von § 4 GflSalmoV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.01.2014 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung vom 17.01.2014 BGBl. I S. 50 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 GflSalmoV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GflSalmoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GflSalmoV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 GflSalmoV Amtliche Untersuchung (vom 25.01.2014)
... Falle der Mitteilung des Verdachtes auf eine Infektion mit Salmonellen nach § 4 oder soweit sonstige hinreichende Anhaltspunkte einen Verdacht einer Infektion mit Salmonellen der ...
§ 16 GflSalmoV Amtliche Untersuchung (vom 25.01.2014)
... Falle der Mitteilung des Verdachtes auf eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 nach § 4 oder soweit sonstige hinreichende Anhaltspunkte einen Verdacht auf eine Infektion mit Salmonellen ...
§ 22 GflSalmoV Amtliche Untersuchung (vom 25.01.2014)
... 1. im Falle des Verdachtes auf eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 nach § 4 , 2. soweit sonstige hinreichende Anhaltspunkte den Verdacht auf eine Infektion mit ...
§ 27 GflSalmoV Amtliche Untersuchung (vom 25.01.2014)
... Falle der Mitteilung des Verdachtes auf eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 nach § 4 oder soweit sonstige hinreichende Anhaltspunkte den Verdacht auf eine Infektion mit Salmonellen ...
§ 32 GflSalmoV Amtliche Untersuchung (vom 25.01.2014)
... Mitteilung des Verdachtes auf eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 nach § 4 oder, soweit epidemiologische Untersuchungen in einem Hühneraufzuchtbetrieb oder einem ...
§ 34c GflSalmoV Amtliche Untersuchung (vom 25.01.2014)
... der Mitteilung eines Verdachtes auf eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 nach § 4 oder soweit sonstige hinreichende Anhaltspunkte den Verdacht auf eine Infektion mit Salmonellen ...
§ 37 GflSalmoV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014)
... nach § 3 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 zuwiderhandelt, 3. entgegen § 4 oder § 8 Absatz 3 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 14 Absatz 2, § 20 Absatz 2 ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
neugefasst durch V. v. 11.02.2011 BGBl. I S. 252; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.07.2020 BGBl. I S. 1604
Anlage TKrMeldpflV (zu § 1) Meldepflichtige Tierkrankheiten/Erregernachweise (vom 14.07.2020)
... 2) ausgenommen Salmonelleninfektionen, für die eine Mitteilungspflicht nach § 4 der Hühner-Salmonellen-Verordnung besteht sowie Salmonellosen und ihre Erreger des Rindes, soweit eine Anzeigepflicht nach § 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. HühnSalmVÄndV
... die Wörter „oder Puten" eingefügt. 5. In § 4 werden a) die Wörter „eines Zuchtbetriebes oder einer Brüterei" ... der Mitteilung eines Verdachtes auf eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 nach § 4 oder soweit sonstige hinreichende Anhaltspunkte den Verdacht auf eine Infektion mit Salmonellen ... oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 2. entgegen § 4 oder § 8 Absatz 3 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 14 Absatz 2, § 20 Absatz 2 ...
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung) sowie zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
V. v. 06.04.2009 BGBl. I S. 752
Artikel 2 HühnSalmVuaÄndV Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
... „3) ausgenommen Salmonelleninfektionen, für die eine Mitteilungspflicht nach § 4 der Hühner-Salmonellen-Verordnung besteht sowie Salmonellosen und ihre Erreger des Rindes, ...
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