§ 22 Betriebseigene Kontrollen
(1)
1Zur Erfüllung seiner Probenahme- und Untersuchungspflicht nach Anhang II Buchstabe B Nummer 1 der
Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 hat der Unternehmer eines Hähnchenmastbetriebes sicherzustellen, dass in den Herden seines Betriebes Proben nach Maßgabe der Nummer 2 des Anhangs der
Verordnung (EU) Nr. 200/2012 entnommen und transportiert sowie nach Maßgabe der Nummern 3.1 bis 3.4 des Anhangs der
Verordnung (EU) Nr. 200/2012 behandelt und in einer Untersuchungseinrichtung untersucht werden.
2Eine Probenahme und Untersuchung nach Satz 1 ist nicht erforderlich, soweit eine amtliche Untersuchung nach
§ 23 durchgeführt wird.
3Der Unternehmer eines Hähnchenmastbetriebes hat über die nach Satz 1 durchgeführten Maßnahmen Aufzeichnungen zu führen und die Aufzeichnungen drei Jahre lang, gerechnet vom Datum der jeweiligen Aufzeichnung, aufzubewahren.
(2)
§ 8 Absatz 3 gilt für Untersuchungen nach Absatz 1 entsprechend.
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interne Verweise§ 1 GflSalmoV Begriffsbestimmungen (vom 17.11.2023) ... ihres Auftretens 1. durch betriebseigene Kontrollen nach den §§ 8, 13, 18, 22 , 26 oder § 30, 2. durch amtliche Untersuchungen nach den §§ 9, 14, 19, ...
§ 36 GflSalmoV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.11.2023) ... Absatz 2 oder § 26 Absatz 3, entgegen § 12 Absatz 1 Satz 4, § 18 Absatz 1 Satz 5, § 22 Absatz 1 Satz 3 , § 30 Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2 Satz 3 das Ergebnis einer Untersuchung, ein Protokoll ... 4 oder § 8 Absatz 3 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 13 Absatz 2, § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 , § 26 Absatz 3 oder § 30 Absatz 3, eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht ... 1, § 13 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, entgegen § 18 Absatz 1 Satz 1, § 22 Absatz 1 Satz 1 , § 26 Absatz 1 Satz 1 oder § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 nicht sicherstellt, ... § 8 Absatz 3 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 13 Absatz 2, § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 , § 26 Absatz 3 oder § 30 Absatz 3, nicht sicherstellt, dass ihm die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. HühnSalmVÄndV ... durch die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 517/2011" ersetzt. 17. § 25 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... 2 oder § 30 Absatz 3, entgegen § 13 Absatz 1 Satz 4, § 20 Absatz 1 Satz 4, § 25 Absatz 1 Satz 3, § 34a Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2 Satz 3 das Ergebnis einer Untersuchung, ... 8 Absatz 3 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 14 Absatz 2, § 20 Absatz 2 oder § 25 Absatz 2, eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... 14 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1, § 25 Absatz 1 Satz 1, § 30 Absatz 1 Satz 1 oder § 34a Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 ... § 8 Absatz 3 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 14 Absatz 2, § 20 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 30 Absatz 3 oder § 34a Absatz 3, nicht sicherstellt, dass ihm die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 306
Artikel 1 2. GflSalmoVÄndV Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung ... Abschnitt 5 Hähnchenmastbetriebe Betriebseigene Kontrollen § 22 Amtliche Untersuchung § 23 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen ... ihres Auftretens 1. durch betriebseigene Kontrollen nach den §§ 8, 13, 18, 22 , 26 oder § 30, 2. durch amtliche Untersuchungen nach den §§ 9, 14, 19, ... durch das Wort „Unternehmer" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „ § 22 " durch die Angabe „§ 19" ersetzt. c) Nach Satz 3 wird folgender ... abzustimmen." 21. § 21 wird aufgehoben. 22. Der bisherige § 22 wird § 19 und wie folgt gefasst: „§ 19 Amtliche Untersuchung ... und". d) Absatz 3 wird aufgehoben. 25. Der bisherige § 25 wird § 22 und in Absatz 1 wie folgt geändert: a) In den Sätzen 1 und 3 wird jeweils ... Die Wörter „§ 25 Absatz 1 Satz 3" werden durch die Wörter „ § 22 Absatz 1 Satz 3" ersetzt. ggg) Die Wörter „§ 34a Absatz 1 Satz 3 oder ... oder § 25 Absatz 2" durch die Wörter „§ 13 Absatz 2, § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 , § 26 Absatz 3 oder § 30 Absatz 3" ersetzt. dd) In Nummer 4 werden ... Die Wörter „§ 25 Absatz 1 Satz 1" werden durch die Wörter „ § 22 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. ddd) Die Wörter „§ 30 Absatz 1 Satz 1" ... ccc) Die Angabe „§ 25 Absatz 2" wird durch die Angabe „ § 22 Absatz 2" ersetzt. ddd) Die Angabe „§ 30 Absatz 3" wird durch ...
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