§ 35 Mitteilungen der Länder
Die zuständige Behörde übermittelt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Weitergabe an die Europäische Kommission jährlich bis zum 15. Februar des folgenden Jahres die nach der jeweiligen Nummer 4 des Anhangs
- 1.
- der Verordnung (EU) Nr. 200/2010,
- 2.
- der Verordnung (EU) Nr. 517/2011,
- 3.
- der Verordnung (EU) Nr. 200/2012,
- 4.
- der Verordnung (EU) Nr. 1190/2012
erforderlichen Angaben.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. HühnSalmVÄndV ... negativem Ergebnis auf Salmonellen durchgeführt worden ist." 23. In § 36 werden die Nummern 1 bis 3 durch folgende Nummern 1 bis 4 ersetzt: „1. der ...
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
V. v. 29.12.2014 BGBl. I S. 2481
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 306
Artikel 1 2. GflSalmoVÄndV Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung ... Maßnahmen bei Salmonella Gallinarum Pullorum § 34 Mitteilungen der Länder § 35 Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeiten § ... ist." 41. Der bisherige Abschnitt 7 wird Abschnitt 8. 42. Der bisherige § 35 wird § 34 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt ... Gallinarum Pullorum festgestellt worden ist." 43. Der bisherige § 36 wird § 35 . 44. Der bisherige Abschnitt 8 wird Abschnitt 9. 45. Der bisherige § 37 ... 1 Satz 3 oder Absatz 2 Satz 3" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „ § 35 Absatz 1" durch die Angabe „§ 34 Absatz 1" ersetzt. cc) In ... 28 Absatz 1" ersetzt. nn) In Nummer 14 werden die Wörter „ § 35 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 34 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. b) ...
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