§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
1Die Rechtsnormen eines bundesweiten Tarifvertrages finden unter den Voraussetzungen der
§§ 4 bis 6 auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend Anwendung, wenn
- 1.
- der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist oder
- 2.
- eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a vorliegt.
2§ 2 Absatz 2 gilt entsprechend.
3Eines bundesweiten Tarifvertrages bedarf es nicht, soweit Arbeitsbedingungen im Sinne des
§ 5 Nummer 2, 3 oder 4 Gegenstand tarifvertraglicher Regelungen sind, die zusammengefasst räumlich den gesamten Geltungsbereich dieses Gesetzes abdecken.
Frühere Fassungen von § 3 AEntG
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interne Verweise§ 4 AEntG Branchen (vom 30.07.2020) ... § 3 Satz 1 Nummer 2 gilt für Tarifverträge 1. des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes im ... Sozialgesetzbuch und 9. für Schlachten und Fleischverarbeitung. (2) § 3 Satz 1 Nummer 2 gilt darüber hinaus für Tarifverträge aller anderen als der in Absatz 1 genannten ...
§ 5 AEntG Arbeitsbedingungen (vom 30.07.2020) ... eines Tarifvertrages nach § 3 können sein 1. Mindestentgeltsätze, die nach Art der Tätigkeit, ...
§ 8 AEntG Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen (vom 30.07.2020) ... unter den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nach § 3 Satz 1 Nummer 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a fallen, sind verpflichtet, ihren ... 7 oder § 7a besteht. (2) Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Tarifvertrag nach § 3 Satz 1 Nummer 1 , soweit er Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nummer 2 bis 4 enthält, sowie einen ... mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages nach § 3 Satz 1 Nummer 1 , soweit er Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nummer 2 bis 4 enthält, oder einer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1657; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 EntsRLUG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ... die gesamte Entsendezulage als Erstattung von Entsendekosten gezahlt wird." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der ... entsprechend." 4. In § 4 Absatz 1 und 2 werden jeweils nach der Angabe „ § 3 " die Wörter „Satz 1 Nummer 2" eingefügt. 5. § 5 Satz 1 ... 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2" durch die Wörter „ § 3 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 4 Absatz 1 ... 5 und 6 Absatz 2, der durch Allgemeinverbindlicherklärung" durch die Wörter „ § 3 Satz 1 Nummer 1 , soweit er Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nummer 2 bis 4 enthält," ersetzt und ... 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2" durch die Wörter „nach § 3 Satz 1 Nummer 1 , soweit er Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nummer 2 bis 4 enthält," ersetzt. ...
Tarifautonomiestärkungsgesetz
G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
Artikel 6 MiLoGEG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ... der Rechtsnormen von Branchentarifverträgen" eingefügt. 2. In § 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Tarifvertrag" die Wörter „als Tarifvertrag nach ... Absatz 1. c) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) § 3 gilt darüber hinaus für Tarifverträge aller anderen als der in Absatz 1 genannten ...
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