Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (2. BinSch-SportbootVermVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 888 (Nr. 21); Geltung ab 28.04.2009
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet

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auf Grund des § 3 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 6 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), § 3 Absatz 1 zuletzt geändert durch Artikel 313 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407),

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auf Grund des § 3 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 Satz 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), § 3 Absatz 1 und 5 jeweils zuletzt geändert durch Artikel 313 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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