§ 4 Organisation und Personal
Der Deponiebetreiber hat die Organisation einer Deponie so auszugestalten, dass
- 1.
- jederzeit ausreichend Personal, das über die für ihre jeweilige Tätigkeit erforderliche Fach- und Sachkunde verfügt, für die wahrzunehmenden Aufgaben vorhanden ist,
- 2.
- die für die Leitung verantwortlichen Personen mindestens alle zwei Jahre an von der zuständigen Behörde oder Stelle anerkannten Lehrgängen nach Anhang 5 Nummer 9 teilnehmen,
- 3.
- das Personal über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt und mindestens alle vier Jahre an einer fachspezifischen Fortbildung teilnimmt,
- 4.
- die erforderliche Überwachung und Kontrolle der durchgeführten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten sichergestellt ist sowie
- 5.
- Unfälle vermieden und eventuelle Unfallfolgen begrenzt werden.
Frühere Fassungen von § 4 DepV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 23 DepV Errichtung und Betrieb (vom 04.07.2020) ... 1. für die Klassen 0, I, II oder III der § 3 Absatz 1, 3 und 4, die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 1 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18, 2. für die ... 8, 9, 12, 13 und 18, 2. für die Klasse IV der § 3 Absatz 2 und 3, die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 2 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18. § 8 ...
Anhang 5 DepV Information, Dokumentation, Kontrollen, Betrieb (zu § 4 Nummer 2, den §§ 9, 10 Absatz 2, § 11 Absatz 2, § 12 Absatz 1 bis 3, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5, § 17 Absatz 2, § 23 Satz 1) (vom 04.07.2020)
Zitat in folgenden NormenGewinnungsabfallverordnung (GewinnungsAbfV)
Artikel 2 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900, 947; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 29 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 17.10.2011 BGBl. I S. 2066
Artikel 1 1. DepVÄndV Änderung der Deponieverordnung ... die Wörter „nach Absatz 1" eingefügt. 5. In § 4 Nummer 2 werden nach den Wörtern „alle zwei Jahre an" die Wörter „von ... 1. für die Klassen 0, I, II oder III der § 3 Absatz 1, 3 und 4, die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 1 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18, 2. für die ... 12, 13 und 18, 2. für die Klasse IV der § 3 Absatz 2 und 3, die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 2 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18. § 8 Absatz 4 ...
Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung
V. v. 30.06.2020 BGBl. I S. 1533
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8737/a160951.htm