§ 13 Information und Dokumentation
(1) 1Der Deponiebetreiber hat vor Beginn der Ablagerungsphase folgende Unterlagen zu erstellen:
- 1.
- eine Betriebsordnung nach Anhang 5 Nummer 1.1 und
- 2.
- ein Betriebshandbuch nach Anhang 5 Nummer 1.2.
2Er hat die Unterlagen bei Bedarf fortzuschreiben und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
(2)
1Der Betreiber einer Deponie der Klasse I, II, III oder IV hat ein Abfallkataster nach Anhang
5 Nummer 1.3 anzulegen und die dort geforderten Angaben zu dokumentieren.
2Die zuständige Behörde kann bei Monodeponien den Deponiebetreiber von den Anforderungen nach Satz 1 freistellen, wenn auf der Deponie oder einem Deponieabschnitt nur eine Abfallart abgelagert wird.
(3)
1Der Deponiebetreiber hat ein Betriebstagebuch nach Anhang
5 Nummer 1.4 zu führen und bis zum Ende der Nachsorgephase aufzubewahren.
2Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat er das Betriebstagebuch vorzulegen.
(4) Der Deponiebetreiber hat die zuständige Behörde unverzüglich zu unterrichten über
- 1.
- alle festgestellten nachteiligen Auswirkungen der Deponie auf die Umwelt,
- 2.
- Störungen, die zu einer erheblichen Abweichung vom ordnungsgemäßen Deponiebetrieb führen, und
- 3.
- Feststellungen, dass die Anforderungen der Deponiezulassung nicht eingehalten werden.
(5)
1Der Deponiebetreiber hat der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres einen Jahresbericht nach Anhang
5 Nummer 2 vorzulegen.
2Die Länder können Einzelheiten der Anforderungen, die an die Jahresberichte zu stellen sind, und über deren Vorlage regeln.
3Auf Antrag des Deponiebetreibers kann die zuständige Behörde die Frist zur Vorlage des Jahresberichts oder einzelner Teile verlängern.
(6) 1Der Deponiebetreiber hat bis spätestens sechs Monate nach Verfüllung eines Deponieabschnittes einen Bestandsplan zu erstellen. 2Im Bestandsplan ist der gesamte Deponieabschnitt einschließlich der technischen Barrieren aufzunehmen und zu dokumentieren. 3Ist ein Abfallkataster nach Absatz 2 zu erstellen, ist es in den Bestandsplan mit aufzunehmen.
(7) Unbeschadet der Informations- und Dokumentationspflichten nach den Absätzen 1 bis 6 übermittelt der Deponiebetreiber auf Verlangen der zuständigen Behörde die für die Überprüfung der Zulassung der Deponie erforderlichen Informationen, insbesondere die Ergebnisse der Messungen und Kontrollen und sonstige Daten, die der Behörde einen Vergleich des Betriebes der Deponie mit dem Stand der Technik im Sinne des §
3 Absatz 28 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der in §
36 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 5 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Anforderungen ermöglichen.
Frühere Fassungen von § 13 DepV
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 10 DepV Stilllegung (vom 04.07.2020) ... Dem Antrag sind mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 und der Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 sowie Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der ... Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 und der Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 sowie Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen ...
§ 23 DepV Errichtung und Betrieb (vom 04.07.2020) ... 3 Absatz 1, 3 und 4, die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 1 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18, 2. für die Klasse IV der § 3 Absatz 2 und 3, die §§ 4 bis ... 3 Absatz 2 und 3, die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 2 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18. § 8 Absatz 4 gilt mit der Maßgabe, dass nur Abfälle ...
§ 27 DepV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.07.2020) ... 4 Satz 2 Nummer 2 nicht nach den Maßnahmenplänen verfährt, 21. entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 eine Betriebsordnung oder ein Betriebshandbuch nicht oder nicht rechtzeitig erstellt oder ... 1 die zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig informiert, 7. entgegen § 13 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Anhang 5 Nummer 1.3 Satz 5, jeweils auch in Verbindung mit § 17 Absatz 2 ... Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig dokumentiert, 8. entgegen § 13 Absatz 3 Satz 1 ein Betriebstagebuch nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, 9. ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, 9. entgegen § 13 Absatz 4 eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, 10. entgegen § 13 Absatz 5 Satz 1 den Jahresbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 11. entgegen § 13 Absatz 6 Satz 1 einen Bestandsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder 12. entgegen § 13 Absatz 7 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Anhang 5 DepV Information, Dokumentation, Kontrollen, Betrieb (zu § 4 Nummer 2, den §§ 9, 10 Absatz 2, § 11 Absatz 2, § 12 Absatz 1 bis 3, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5, § 17 Absatz 2, § 23 Satz 1) (vom 04.07.2020)
Zitat in folgenden NormenGewinnungsabfallverordnung (GewinnungsAbfV)
Artikel 2 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900, 947; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 29 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 17.10.2011 BGBl. I S. 2066
Artikel 1 1. DepVÄndV Änderung der Deponieverordnung ... durch die Wörter „Absätzen 1, 3 und 5" ersetzt. 9. Dem § 13 Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „Auf Antrag des Deponiebetreibers ... 3 Absatz 1, 3 und 4, die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 1 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18, 2. für die Klasse IV der § 3 Absatz 2 und 3, die §§ 4 bis ... 3 Absatz 2 und 3, die §§ 4 bis 6, § 7 Absatz 2 sowie die §§ 8, 9, 12, 13 und 18. § 8 Absatz 4 gilt mit der Maßgabe, dass nur Abfälle angenommen ... e) Nummer 32 wird wie folgt gefasst: „32. entgegen § 13 Absatz 4 die zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet,". ... f) Nummer 33 wird wie folgt gefasst: „33. entgegen § 13 Absatz 5 Satz 1 den Jahresbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung
V. v. 30.06.2020 BGBl. I S. 1533
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 3756
Artikel 7 IndEmissRLUV Änderung der Deponieverordnung ... möglicher Ereignisse im Sinne des Satzes 1 erforderlich sind." 4. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 wird in Nummer 1 das Wort ... ersetzt. cc) Nummer 9 wird wie folgt gefasst: „9. entgegen § 13 Absatz 4 eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... dd) Nummer 10 wird wie folgt gefasst: „10. entgegen § 13 Absatz 5 Satz 1 den Jahresbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... Nummer 11 wird folgende neue Nummer 12 angefügt: „12. entgegen § 13 Absatz 7 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 15.04.2013 BGBl. I S. 814
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