interne Verweise§ 22 DepV Überprüfung behördlicher Entscheidungen (vom 29.07.2017) ... Deponie im Einklang mit den umweltbezogenen Bestimmungen der behördlichen Entscheidung nach § 21 errichtet, betrieben und stillgelegt wird. (2) Die zuständige ... (2) Die zuständige Behörde hat die behördlichen Entscheidungen nach § 21 alle vier Jahre darauf zu überprüfen, ob zur Einhaltung des Standes der Technik im Sinne ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 17.10.2011 BGBl. I S. 2066
Artikel 1 1. DepVÄndV Änderung der Deponieverordnung ... Behörde zur Sicherheit abgetreten oder verpfändet wird". 14. § 21 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 7 wird das Wort ... eingehalten hat, der für die Deponie in der behördlichen Entscheidung nach § 21 oder im Einzelfall nach Anhang 3 Nummer 2 dieser Verordnung festgelegt wurde. ... eingehalten hat, der für die Deponie in der behördlichen Entscheidung nach § 21 dieser Verordnung festgelegt wurde: 1. TOC: = 21 Masseprozent 2. DOC: = ...
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 3756
Artikel 7 IndEmissRLUV Änderung der Deponieverordnung ... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 21 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 21a Öffentliche ... genannten Anforderungen ermöglichen." 5. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „§ 21a Öffentliche ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 15.04.2013 BGBl. I S. 814
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