Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 1 Absatz 2, des § 2 Absatz 2 und 3, des § 3 Absatz 2, des § 4, jeweils in Verbindung mit § 5, des § 5a Satz 1 und 2, des § 7 Absatz 3 Satz 3 und 4 und Absatz 4 sowie des § 7a Absatz 1 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), von denen die §§ 4 und 7 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643) geändert und § 7a eingefügt worden sind, verordnet die Bundesregierung:



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