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§ 3 - Truppenzollgesetz (TrZollG)

Artikel 1 G. v. 19.05.2009 BGBl. I S. 1090 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.11.2009, § 25 tritt am 29.05.2009 in Kraft; FNA: 613-5-30 Zölle
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§ 3 Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung



(1) Nichtgemeinschaftswaren, die

1.
ausländische Streitkräfte oder Mitglieder der ausländischen Streitkräfte frei von Einfuhrabgaben nach Artikel XI des NATO-Truppenstatuts, nach den Artikeln 65 und 66 des Zusatzabkommens oder nach § 11 dieses Gesetzes,

2.
Hauptquartiere oder Mitglieder der Hauptquartiere frei von Einfuhrabgaben nach den Artikeln 2 und 8 des Hauptquartierprotokolls, Artikel 15 des Ergänzungsabkommens, Artikel 2 des Statutsübereinkommens, auch in Verbindung mit Artikel 5 des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll oder nach § 11 dieses Gesetzes,

zu ihrem ausschließlichen Gebrauch oder Verbrauch aus einem Drittland einführen, aus einem Mitgliedstaat in einem Versandverfahren einführen oder aus Freizonen oder einem Nichterhebungsverfahren beziehen, sind in die Truppenverwendung zu überführen. Waren, die nach den vorstehend genannten Vorschriften nicht abgabenbefreit sind, können nicht in die Truppenverwendung übergeführt werden.

(2) Nichtberechtigten Personen kann die Truppenverwendung zur Belieferung der ausländischen Streitkräfte mit Waren im Sinne des Absatzes 1 bewilligt werden. Mit der ordnungsgemäßen Übernahme der Waren durch die ausländischen Streitkräfte befinden sich die Waren in der Truppenverwendung der ausländischen Streitkräfte. Die Übernahme ist durch die nichtberechtigte Person nachzuweisen.

(3) Absatz 2 gilt für die Belieferung der Hauptquartiere entsprechend.

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Zitierungen von § 3 TrZollG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 TrZollG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrZollG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 TrZollG Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
...  8. schriftlich mit Einheitspapier, wenn nichtberechtigte Personen nach § 3 Abs. 2 Waren in anderen als den in Nummer 2 genannten Fällen aus einem Drittland ...
§ 8 TrZollG Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
... die ausländische Streitkräfte, Hauptquartiere oder ihre Mitglieder zu den in § 3 Abs. 1 genannten Zwecken aus anderen Mitgliedstaaten in den Geltungsbereich dieses Gesetzes ...
§ 13 TrZollG Beendigung der Truppenverwendung
... so ist eine Zollanmeldung abzugeben. (2) Inhaber einer Bewilligung nach § 3 Abs. 2 dürfen nur mit Zustimmung der bewilligenden Zollstelle Waren in ihrer ... Streitkräfte, der Hauptquartiere oder der Inhaber einer Bewilligung nach § 3 Abs. 2 befinden, in einen anderen Mitgliedstaat, hat in einem zollrechtlichen Versandverfahren zu ... Streitkräfte, der Hauptquartiere oder der Inhaber einer Bewilligung nach § 3 Abs. 2 befinden, in ein Drittland hat in folgenden Fällen in einem zollrechtlichen ...
§ 14 TrZollG Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
...  5. schriftlich mit Einheitspapier, wenn nichtberechtigte Personen im Sinne des § 3 Abs. 2 Waren in ein Drittland ausführen. (2) Die Ausfuhr von Waren, die sich in ...
§ 16 TrZollG Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung
... Rationsmenge (§ 18) hinaus bezieht, oder seine Berechtigung zur Inanspruchnahme der in § 3 Abs. 1 und § 11 genannten Begünstigungen verliert und seinen Wohnsitz im Geltungsbereich ... (5) Für die Zuführung von Einfuhrwaren eines Bewilligungsinhabers im Sinne des § 3 Abs. 2 zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung gelten die Vorschriften des Zollkodex und der ...
§ 17 TrZollG Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
... Einfuhrwaren dürfen nur 1. durch die in § 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Berechtigten zu deren ausschließlichem Ge- oder Verbrauch im Sinne ... zum Hauptquartierprotokoll, oder 2. durch Bewilligungsinhaber im Sinne des § 3 Abs. 2 zur Belieferung der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere nach ... 5. eine Person ihre Berechtigung zur Inanspruchnahme der Begünstigungen nach § 3 Abs. 1 und § 11 verliert, ohne die in § 16 Abs. 2 geregelte Gestellungspflicht zu ...
§ 19 TrZollG Abgabenschuld, Abgabenschuldner (vom 01.04.2010)
... 2 entsteht nicht für Abgabenarten, für die eine Vergünstigung nach den §§ 3 bis 11 nicht in Anspruch genommen wurde. (4) Abgabenschuldner in den Fällen des ...
§ 24 TrZollG Übergangs- und Schlussvorschriften
... die Dauer von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes als Bewilligung im Sinne des § 3 Abs. 2. (3) Soweit eine nichtberechtigte Person Waren der ausländischen ...
§ 25 TrZollG Ermächtigungen
... der Überführung, der Beendigung und des Bewilligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 sowie den Inhalt der Bewilligung näher regeln; 2. Ausnahmen von den in den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Truppenzollverordnung (TrZollV)
V. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2947; zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 11 G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
§ 1 TrZollV Bewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes
... zur Belieferung der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes wird auf Antrag Personen erteilt, die Waren an ausländische ... zur Belieferung der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes in Anspruch genommen werden darf. Insbesondere werden festgelegt:  ...
§ 25 TrZollV Geringfügige Pflichtverletzungen
... bezogen auf Waren, die sich in der Truppenverwendung des Inhabers einer Bewilligung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes befinden: a) die Überschreitung der in der Bewilligung ...
§ 27 TrZollV Zuständige Zollstelle (vom 01.01.2016)
... werden. Bei Verlust der Berechtigung zur Inanspruchnahme der Begünstigungen nach § 3 Absatz 1 und § 11 des Gesetzes ist zuständige Zollstelle die Zollstelle, in deren Bezirk ...