Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.12.2007 aufgehoben

§ 3 - Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern (AusÜbsInvFHG k.a.Abk.)

G. v. 05.07.1990 BGBl. I S. 1347; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2830
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 707-17 Wirtschaftsförderung
| |

§ 3 Höhe der Finanzhilfen


§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Die Finanzhilfen betragen insgesamt 500 Millionen DM.

(2) Die Mittel werden auf die Länder wie folgt verteilt:

-
Baden-Württemberg 84,5 Millionen DM

-
Bayern 66,0 Millionen DM

-
Berlin 40,0 Millionen DM

-
Bremen 6,0 Millionen DM

-
Hamburg 15,5 Millionen DM

-
Hessen 42,5 Millionen DM

-
Niedersachsen 41,0 Millionen DM

-
Nordrhein-Westfalen 158,5 Millionen DM

-
Rheinland-Pfalz 24,5 Millionen DM

-
Saarland 12,5 Millionen DM

-
Schleswig-Holstein 9,0 Millionen DM

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 3 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AusÜbsInvFHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AusÜbsInvFHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 AusÜbsInvFHG Verwendung nicht in Anspruch genommener Förderungsmittel
... das Land bis zum 30. Juni 1991 die nach § 3 zur Verfügung gestellten Förderungsmittel nicht durch Bewilligungen in Anspruch ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed