Änderung § 16 Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin vom 13.08.2026

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§ 16 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.08.2026 geltenden Fassung
§ 16 n.F. (neue Fassung)
in der am 13.08.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 04.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 233
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 16 Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft. Gleichzeitig treten die Modellbauer-Ausbildungsverordnung vom 22. Dezember 1988 (BGBl. 1989 I S. 32) und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Modellbaumechaniker/zur Modellbaumechanikerin vom 27. Januar 1997 (BGBl. I S. 129) außer Kraft.



Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.




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