Eingangsformel - Sechste Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (6. ZVerkVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.06.2009 BGBl. I S. 1277 (Nr. 30); Geltung ab 18.06.2009
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 7 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinien

-
2008/128/EG der Kommission vom 22. Dezember 2008 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Lebensmittelfarbstoffe (ABl. L 6 vom 10.1.2009, S. 20),

-
2009/10/EG der Kommission vom 13. Februar 2009 zur Änderung der Richtlinie 2008/84/EG zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (ABl. L 44 vom 14.2.2009, S. 62).



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