§ 7 - Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

V. v. 16.06.2009 BGBl. I S. 1292 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Geltung ab 01.01.2010, abweichend siehe § 8; FNA: 7111-1-3 Schornsteinfeger
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§ 7 Begriffsbestimmungen


§ 7 wird in 1 Vorschrift zitiert

Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die in Anlage 4 aufgeführten Begriffsbestimmungen zugrunde zu legen.

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Zitierungen von § 7 KÜO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 KÜO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KÜO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 4 KÜO (zu § 7) Begriffsbestimmungen (vom 13.04.2013)


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