Artikel 1 - Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (PAuswGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2010 PAuswG

(gesamter Text siehe Personalausweisgesetz - PAuswG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PAuswGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 PAuswGuaÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566), außer Kraft. Artikel 1 § 21 tritt am 1. Mai 2010 in ...


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