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Zitierungen von § 35b GGVSEB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35b GGVSEB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSEB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 GGVSEB Ausnahmen (vom 01.01.2023)
... den Teilen 1 bis 9 - ausgenommen die Kapitel 1.8 und 1.10 - ADR sowie von den §§ 35 bis 35b und Anlage 2 dieser Verordnung, 2. im Eisenbahnverkehr für den Bereich der ... Unabhängig davon dürfen sie Ausnahmen von den §§ 35 bis 35b und von Anlage 2 dieser Verordnung zulassen. (8) Die für den Bereich 1. ...
§ 35 GGVSEB Verlagerung (vom 01.01.2021)
... Die in § 35b genannten gefährlichen Güter müssen in dem dort festgelegten Rahmen auf dem ... (2) Liegen die Bedingungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 nicht vor, sind die in § 35b genannten gefährlichen Güter in dem dort festgelegten Rahmen im multimodalen Verkehr zu ...
§ 35a GGVSEB Fahrweg im Straßenverkehr (vom 31.03.2017)
... Beförderungen von in § 35b genannten gefährlichen Gütern, die teilweise oder vollständig im ...
§ 35c GGVSEB Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a (vom 01.01.2021)
... §§ 35 und 35a gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasen nach § 35b Tabelle laufende Nummer 2, wenn Tanks verwendet werden, 1. die als Doppelwandtanks mit ... 35a gilt nicht für Beförderungen von entzündbaren flüssigen Stoffen nach § 35b Tabelle laufende Nummer 4, sofern die Beförderungen in 1. nicht ... 35 gilt nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2), sofern die gesamte Beförderungsstrecke im Geltungsbereich dieser ... gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2) in Tanks nach Abschnitt 1.2.1 ADR bis 11.000 kg Nettomasse in der ... gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2) in Tanks nach Abschnitt 1.2.1 ADR von mehr als 11.000 kg bis 22.000 kg ... von entzündbaren Gasen der UN-Nummern 1038, 1961, 1966, 1972, 3138 und 3312 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2). (9) Die §§ 35 und 35a gelten nicht für ... als 300 Kilometer beträgt, von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff ( § 35b Tabelle laufende Nummer 1) 1. der UN-Nummern 0065, 0082 und 0241 (Unterklasse 1.1) und ... 1 und Nummer 2 Buchstabe a oder b können nebeneinander in Anspruch genommen werden. § 35b Satz 3 ist nicht anzuwenden. --- 1 Der Forschungsbericht 203 ist hinterlegt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.03.2017 BGBl. I S. 568
Artikel 1 9. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... 35 Verlagerung § 35a Fahrweg im Straßenverkehr § 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten ... 1 wird die Angabe „§ 35" durch die Wörter „den §§ 35 bis 35b " ersetzt. b) In Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt:  ... Satz 3 wird die Angabe „§ 35" durch die Wörter „den §§ 35 bis 35b " ersetzt. e) Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 11 angefügt:  ... 31. § 35 wird durch die folgenden §§ 35 bis 35c ersetzt: „§ 35 Verlagerung (1) Die in § 35b ... §§ 35 bis 35c ersetzt: „§ 35 Verlagerung (1) Die in § 35b genannten gefährlichen Güter müssen in dem dort festgelegten Rahmen auf dem ... (2) Liegen die Bedingungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 nicht vor, sind die in § 35b genannten gefährlichen Güter in dem dort festgelegten Rahmen im multimodalen Verkehr zu ... § 35a Fahrweg im Straßenverkehr (1) Beförderungen von in § 35b genannten gefährlichen Gütern, die teilweise oder vollständig im ... bei einer Kontrolle auf Verlangen zuständigen Personen lesbar gemacht werden kann. § 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten ... §§ 35 und 35a gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasen nach § 35b Tabelle laufende Nummer 2, wenn Tanks verwendet werden, 1. die als Doppelwandtanks mit ... 35a gilt nicht für Beförderungen von entzündbaren flüssigen Stoffen nach § 35b Tabelle laufende Nummer 4, sofern die Beförderungen in 1. nicht ... 35 gilt nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2), sofern die gesamte Beförderungsstrecke nicht mehr als 300 ... gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2) in Tanks nach Abschnitt 1.2.1 ADR bis 11.000 kg Nettomasse in der ... gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2) in Tanks nach Abschnitt 1.2.1 ADR von mehr als 11.000 kg bis 22.000 kg ... von entzündbaren Gasen der UN-Nummern 1038, 1961, 1966, 1972, 3138 und 3312 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2). (9) Die §§ 35 und 35a gelten nicht für ... mehr als 300 km beträgt, von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff ( § 35b Tabelle laufende Nummer 1) 1. der UN-Nummern 0065, 0082 und 0241 (Unterklasse 1.1) und ... 1 Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe a oder b können nebeneinander in Anspruch genommen werden. § 35b Satz 3 ist nicht anzuwenden." --- 2 Der Forschungsbericht 203 ist ...