interne Verweise§ 4 BattG Registrierung der Hersteller (vom 01.01.2021) ... dieses Gesetzes in Verkehr bringt, ist er oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 26 Absatz 2 sein Bevollmächtigter verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Marke ...
§ 5 BattG Rücknahmepflichten der Hersteller (vom 01.01.2021) ... Die Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 26 Absatz 2 deren Bevollmächtigte sind verpflichtet, die von den Vertreibern nach § 9 Absatz 1 Satz ...
§ 20 BattG Aufgaben der zuständigen Behörde (vom 01.01.2021) ... 2 Absatz 4 bis 6 und erteilt dem Hersteller eine Registrierungsnummer. Im Fall des § 26 Absatz 2 registriert die zuständige Behörde den Bevollmächtigten mit den in Satz 1 genannten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes
G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 1. BattGÄndG Änderung des Batteriegesetzes ... Abschnitt 6 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug § 26 Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung § 27 Ermächtigung zum Erlass ... dieses Gesetzes in Verkehr bringt, ist er oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 26 Absatz 2 sein Bevollmächtigter verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Marke ... wie folgt gefasst: „Die Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 26 Absatz 2 deren Bevollmächtigte sind verpflichtet, die von den Vertreibern nach § 9 Absatz 1 Satz ... von § 2 Absatz 4 bis 6 und erteilt dem Hersteller eine Registrierungsnummer. Im Fall des § 26 Absatz 2 registriert die zuständige Behörde den Bevollmächtigten mit den in Satz 1 genannten ... 20. Der bisherige Abschnitt 4 wird Abschnitt 6. 21. Der bisherige § 19 wird § 26 und wird wie folgt gefasst: „§ 26 Beauftragung Dritter und ... 21. Der bisherige § 19 wird § 26 und wird wie folgt gefasst: „ § 26 Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung (1) Die nach diesem Gesetz ...
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV)
V. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3783; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2280
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8823/v161747.htm