Das
Lebenspartnerschaftsgesetz vom
16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), das zuletzt durch Artikel
12 des Gesetzes vom
3. April 2009 (BGBl. I S. 700) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift des § 13 wird wie folgt gefasst:
„§ 13 Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben".
- 2.
- § 17 wird wie folgt gefasst:
„§ 17 Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Für die Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft gelten die §§ 1568a und 1568b des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend."
- 3.
- Die §§ 18 und 19 werden aufgehoben.
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440