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§ 9 - Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV)

V. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1734 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Geltung ab 11.07.2009; FNA: 754-22-1 Energieversorgung
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§ 9 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. Juli 2009.

 
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Zitierungen von § 9 SDLWindV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 SDLWindV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SDLWindV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 15 EEGReformG Änderung der Systemdienstleistungsverordnung
... a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 6 Absatz 5" durch die Angabe „§ 9 Absatz 6" ersetzt. b) In Nummer 2 werden nach den Wörtern ... 4. In § 4 wird die Angabe „§ 6 Absatz 5" durch die Angabe „§ 9 Absatz 6" ersetzt. 5. In § 5 werden nach den Wörtern ... 6 Nummer 2" durch die Wörter „§ 25 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 6" ersetzt. 7. In § 7 wird die Angabe „§ 19 Absatz 3" ...