Artikel 2 - Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen (ZensG2011uaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. Juli 2009 MZG 2005 § 3

§ 3 Satz 2 des Mikrozensusgesetzes 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2526) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„In jedem Auswahlbezirk werden die Erhebungseinheiten innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt."

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ZensG2011uaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZensG2011uaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2578
Artikel 1 MZG2005ÄndG Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
... 1 des Mikrozensusgesetzes 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781) geändert worden ist, wird die Angabe ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über statistische Erhebungen zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung in der Europäischen Union
V. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2265
§ 1 ArbUnfStatV Zweck, Art und Umfang der Erhebung
... 2 des Mikrozensusgesetzes 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781) geändert worden ist, und zur ...


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