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Zitierungen von § 120a SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 120a SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 120b SGB VI Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen (vom 01.01.2012)
... Rentensplittings gekürzt. Satz 1 gilt nicht, wenn ein Rentensplitting nach § 120a Absatz 3 Nummer 3 herbeigeführt wurde. (2) Antragsberechtigt ist der ...
§ 120d SGB VI Verfahren und Zuständigkeit (vom 01.01.2008)
... Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen abgegeben werden. In den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 3 ist die Erklärung zum Rentensplitting von dem überlebenden Ehegatten spätestens bis ... des anderen Ehegatten zuständig. In den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 3 ist der Rentenversicherungsträger des verstorbenen Ehegatten zuständig. Ist ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 3 LPartRÜG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Wiederheirat von Witwen und Witwern" gestrichen. e) Vor der Angabe zu § 120a wird die Überschrift wie folgt gefasst: „Dritter Unterabschnitt ... „Dritter Unterabschnitt Rentensplitting". f) Die Angabe zu § 120a wird wie folgt gefasst: „§ 120a Grundsätze für das ... f) Die Angabe zu § 120a wird wie folgt gefasst: „§ 120a Grundsätze für das Rentensplitting unter Ehegatten". g) Nach der Angabe ... 1 Nr. 3 werden die Wörter „unter Ehegatten" gestrichen. 20. Vor § 120a wird die Überschrift wie folgt gefasst: „Dritter Unterabschnitt ... wie folgt gefasst: „Dritter Unterabschnitt Rentensplitting". 21. § 120a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 120a Grundsätze für das Rentensplitting unter Ehegatten". b) In Absatz 5 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Flexirentengesetz
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Artikel 1 FlexReG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... als Antrag auf Leistungen zur Teilhabe." 25. § 120a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Nummer 1 und 2 werden vor dem Wort ...

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 1 RÜAbschlG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.07.2020)
... 295a wird wie folgt gefasst: „§ 295a (weggefallen)". 2. In § 120a Absatz 7 Satz 1 wird das Wort „demselben" durch das Wort „dem" ersetzt.  ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß." 39. § 120a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter ... Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen abgegeben werden. In den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 3 ist die Erklärung zum Rentensplitting von dem überlebenden Ehegatten ... Rentenversicherungsträger des anderen Ehegatten zuständig. In den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 3 ist der Rentenversicherungsträger des verstorbenen Ehegatten zuständig. Ist ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 4 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Satz angefügt: „Satz 1 gilt nicht, wenn ein Rentensplitting nach § 120a Absatz 3 Nummer 3 herbeigeführt wurde." 8. § 150 wird wie folgt ...