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Zitierungen von § 76f SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76f SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 76g SGB VI Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (vom 01.01.2021)
... Grundrentenbewertungszeiten auch Zuschläge an Entgeltpunkten nach den §§ 76e und 76f . (4) Der Zuschlag an Entgeltpunkten wird ermittelt aus dem Durchschnittswert ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 76f wird folgende Angabe eingefügt: „§ 76g Zuschlag an Entgeltpunkten ... Versicherung mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt wird." 3. Nach § 76f wird folgender § 76g eingefügt: „§ 76g Zuschlag an Entgeltpunkten ... Grundrentenbewertungszeiten auch Zuschläge an Entgeltpunkten nach den §§ 76e und 76f . (4) Der Zuschlag an Entgeltpunkten wird ermittelt aus dem Durchschnittswert an ...