Änderung Artikel 12 Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 09.06.2017

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Artikel 12 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.06.2017 geltenden Fassung
Artikel 12 n.F. (neue Fassung)
in der am 09.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 12 Schlussvorschriften


(1) Artikel 1 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 5 tritt am 1. September 2009 in Kraft.

(Text alte Fassung)

(3) Artikel 3 und 6 bis 8 treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(3) Die Artikel 3 und 6 Nummer 2 treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

(heute geltende Fassung) 
 



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