Artikel 1a - Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze (SGB4uaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340; Geltung ab 22.07.2009, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 1a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2009 SGB II § 46, § 51b

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 46 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Bei der Zuweisung sind die Mittel für die Leistungen nach § 16e gesondert auszuweisen."

b)
In Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:

„Abweichend von Satz 2 kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesagentur die Abschlagszahlungen bis zum letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Jahres stunden, soweit dies zur Vermeidung von Liquiditätshilfen nach § 364 Absatz 1 des Dritten Buches erforderlich ist."

2.
In § 51b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „einschließlich aller Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften" die Wörter „und die im Haushalt lebenden Kinder nach § 7 Absatz 3 Nummer 4, die aufgrund ihres Einkommens oder Vermögens nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 1a Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1a SGB4uaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB4uaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094
Bekanntmachung SGBIINB
... März 2009 (BGBl. I S. 416), 35. den am 22. Juli 2009 in Kraft getretenen Artikel 1a des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939), 36. den am 1. Januar 2009 in Kraft ...

Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990, 3578; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 14b AMGuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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