Artikel 2a - Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze (SGB4uaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340; Geltung ab 22.07.2009, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 2a Änderung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


Artikel 2a ändert mWv. 22. Juli 2009 ArbMINAG Artikel 1

In Artikel 1 Nummer 30 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2917; 2009 I S. 23) wird § 69 wie folgt geändert:

1.
Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „sowie" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird das Wort „sowie" gestrichen.

c)
Nummer 3 wird aufgehoben.

2.
Satz 2 wird aufgehoben.



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