§ 11 Wählbarkeit
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag seit mindestens sechs Monaten in der Werkstatt beschäftigt sind. Zeiten des Eingangsverfahrens und der Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich werden angerechnet.
interne Verweise§ 39b WMVO Wahlen und Amtszeit (vom 30.12.2016) ... sind alle Frauen, die auch in den Werkstattrat gewählt werden können (§ 11 ). (2) Wird zeitgleich der Werkstattrat gewählt, soll der Wahlvorstand ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
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