Artikel 15 - Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BürgEntlG-KV k.a.Abk.)

Artikel 15 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes


Artikel 15 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Juli 2009 FVG§5Abs2DV § 1, § 2

Die Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes vom 22. August 1977 (BGBl. I S. 1678), die durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 1 Nummer 3 wird aufgehoben.

2.
In § 2 Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe „entsprechend § 1" ein Komma und die Wörter „die nach § 44b Absatz 6 Satz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erstattete Kapitalertragsteuer" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 15 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 BürgEntlG-KV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BürgEntlG-KV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2416
Artikel 2 2. StRVÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
... 2 des Finanzverwaltungsgesetzes vom 22. August 1977 (BGBl. I S. 1678), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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