... im Steuergebiet 1. in andere Steuerlager, 2. in Betriebe von Verwendern ( § 23a Absatz 1 ) oder 3. zu Begünstigten (§ 8) im Steuergebiet. (2) ... 1. vom Steuerlagerinhaber in sein Steuerlager oder 2. vom Verwender ( § 23a Absatz 1 ) in seinen Betrieb aufzunehmen oder 3. vom Begünstigten (§ 8) zu ... zur Verfahrensvereinfachung zuzulassen, dass Schaumwein, den Steuerlagerinhaber oder Verwender ( § 23a Absatz 1 ) in Besitz genommen haben, als in ihr Steuerlager oder ihren Betrieb aufgenommen gilt, soweit ...
... einem Steuerlager an Personen abgegeben, die nicht im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 23a sind, entsteht die Steuer nach Absatz 1. Steuerschuldner werden neben dem ...
... in ein anderes Steuerlager im Steuergebiet oder in den Betrieb eines Verwenders nach § 23a Absatz 1 des Gesetzes im Steuergebiet weiterbefördert, kann das Hauptzollamt auf Antrag unter ...
... Beförderungen von Schaumwein unter Steueraussetzung in Betriebe von Verwendern nach § 23a Absatz 1 des Gesetzes hat der Versender im Steuergebiet das Begleitdokument zu verwenden. ...
... die Wörter „ohne Zustimmung des Bundesrates" eingefügt. 23. In § 23a Absatz 4 in dem Wortlaut vor der Nummerierung werden nach dem Wort „Rechtsverordnung" die ...