§ 11 Verordnungsermächtigung
Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- 1.
- die Anforderungen an die Vermarktung der Strommengen, insbesondere den Handelsplatz, die Prognoseerstellung, die Beschaffung der Ausgleichsenergie, die Transparenz- und die Mitteilungspflichten,
- 2.
- die Bestimmung der Positionen, die als Einnahmen oder Ausgaben nach § 3 gelten, und des anzuwendenden Zinssatzes,
- 3.
- die Anreize zur bestmöglichen Vermarktung des Stroms,
- 4.
- die Übertragung der Aufgabe der Vermarktung auf Dritte in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren, insbesondere die Einzelheiten der Ausschreibung und die Rechtsbeziehungen der Dritten zu den Übertragungsnetzbetreibern, und
- 5.
- das Verfahren zur Zahlung der EEG-Umlage von Eigenversorgern im Sinne des § 91 Nummer 7 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, auch unter Einbeziehung der Verteilernetzbetreiber, und die notwendigen Anpassungen bei den Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
zu regeln.
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interne Verweise§ 13 AusglMechV Inkrafttreten ... Die §§ 3, 4, 6 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 und die §§ 7 bis 13 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Im Übrigen tritt diese ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-AusführungsverordnungV. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 46
Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-AusführungsverordnungV. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1946
Zweite Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-AusführungsverordnungV. v. 19.02.2013 BGBl. I S. 310
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Zitate in aufgehobenen TitelnErneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV)
V. v. 22.02.2010 BGBl. I S. 134; aufgehoben durch Artikel 20 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
Eingangsformel EEAV ... des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) in Verbindung mit § 11 Nummer 1 bis 3 der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus vom 17. ...
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
§ 64f EEG Weitere Verordnungsermächtigungen (vom 01.04.2012) ... oder Dritte, denen die Vermarktung der Strommengen auf Grund der Rechtsverordnung nach § 11 Nummer 4 der Ausgleichsmechanismusverordnung übertragen worden ist, für eine verbesserte ...
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