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§ 13 - Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV)

V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2101 (Nr. 44); aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 17.02.2015 BGBl. I S. 146
Geltung ab 01.01.2010, abweichend siehe § 13; FNA: 754-22-2 Energieversorgung
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§ 13 Inkrafttreten


§ 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2009 AusglMechV

(1) Die §§ 3, 4, 6 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 und die §§ 7 bis 13 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2009.

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Zitierungen von § 13 AusglMechV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 AusglMechV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AusglMechV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 AusglMechV Inkrafttreten
... Die §§ 3, 4, 6 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 und die §§ 7 bis 13 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Im Übrigen tritt diese ...


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