§ 61 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 3 BioSt-NachV Anforderungen für die Vergütung (vom 01.01.2021) ... anzusehen, wenn der Anlagenbetreiber die Registrierung der Anlage im Anlagenregister nach den §§ 61 bis 63 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 17 EEGReformG Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung ... wie folgt gefasst: „Teil 4 Zentrales Informationsregister § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) ... wenn der Anlagenbetreiber die Registrierung der Anlage im Anlagenregister nach den §§ 61 bis 63 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung ... 3. In § 11 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „in Verbindung mit den §§ 61 bis 63 durch die Vorlage der Bescheinigung der zuständigen Behörde nach § 64 Absatz ... wie folgt gefasst: „Teil 4 Zentrales Informationsregister § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) ...
Zitate in aufgehobenen TitelnAnlagenregisterverordnung (AnlRegV)
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1320; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
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