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Artikel 1a - Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (UHaftRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1a Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung


Artikel 1a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 EGStPO § 13 (neu)

Nach § 12 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch die Artikel 9 und 16 Abs. 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) geändert worden ist, wird folgender § 13 eingefügt:

 
„§ 13 Übergangsregelung zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts

In den Ländern, die bis zum 1. Januar 2010 noch keine landesgesetzlichen Regelungen zum Vollzug der Untersuchungshaft getroffen haben, gilt bis zum Inkrafttreten solcher Regelungen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2011, § 119 der Strafprozessordnung in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung, soweit dort der Vollzug der Untersuchungshaft geregelt ist, neben der ab dem 1. Januar 2010 geltenden Fassung fort."

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Zitierungen von Artikel 1a Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1a UHaftRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UHaftRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 UHaftRÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1a dieses Gesetzes geändert worden ist, und § 121 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes in der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 150 10. ZustAnpV Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
... III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2274) geändert worden ist, wird das Wort ...