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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (UHaftRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Strafvollzugsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 StVollzG § 122, § 167, § 171, § 178

Das Strafvollzugsgesetz vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088; 1977 I S. 436), zuletzt geändert durch § 62 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 122 wie folgt gefasst:

„§ 122 (weggefallen)".

2.
§ 122 wird aufgehoben.

3.
In § 167 Satz 1 werden nach dem Wort „gelten" die Wörter „§ 119 Abs. 5 und 6 der Strafprozessordnung sowie" eingefügt und wird die Angabe „§§ 2 bis 122" durch die Angabe „§§ 2 bis 121" ersetzt.

4.
In § 171 werden nach dem Wort „gelten" die Wörter „§ 119 Abs. 5 und 6 der Strafprozessordnung sowie" eingefügt und wird die Angabe „51 bis 122" durch die Angabe „51 bis 121" ersetzt.

5.
§ 178 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird aufgehoben.

b)
Die Absätze 3 und 4 werden die Absätze 2 und 3.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 UHaftRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UHaftRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2425
Artikel 4 StGBuaÄndG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088; 1977 I S. 436), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2274) geändert worden ist, wird wie folgt ...