Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.10.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

III. - ZustAOVers Deutsche Telekom AG (ZustAOVersDTAG k.a.Abk.)

A. v. 22.07.2009 BGBl. I S. 2343 (Nr. 48); aufgehoben durch VII. A. v. 27.09.2010 BGBl. I S. 1363
Geltung ab 01.08.2009; FNA: 2030-14-167 Beamte
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III.



Auf Grund des § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 4 des Postpersonalrechtsgesetzes übertragen wir nach Maßgabe des § 14 Absatz 1 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes die Vertretung der obersten Dienstbehörde bei Klagen von Ruhestandsbeamten und in Angelegenheiten der Beamtenversorgung

 
 
dem Personal Service Telekom, Rechtsstreite Versorgung.

Für besondere Fälle behält sich der Vorstand die Vertretung des Dienstherrn vor.



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