§
3 Abs. 3 des
Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben vom
18. Juli 1975 (BGBl. I S. 1919), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom
23. Juli 1992 (BGBl. I S. 1370) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Das Wort „gemäß" wird durch das Wort „nach" ersetzt.
- b)
- In Nummer 3 werden die Wörter „der für die Flugsicherung zuständigen Stelle" durch die Wörter „dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung" ersetzt.
- 2.
- In Satz 2 werden die Wörter „den Außenstellen der für die Flugsicherung zuständigen Stelle" durch die Wörter „der Flugsicherungsorganisation" ersetzt.
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044