Änderungen an Kontrollgremiumgesetz (PKGrG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.01.2022Synopse gesamt oder einzeln für
§ 8, § 15 (neu)
Artikel 10 Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
vom 19. April 2021 (BGBl. I S. 771)
 01.01.2020Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 5b, § 12, § 12a
Artikel 13b Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053)
 11.01.2017§ 12aArtikel 13 Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 5. Januar 2017 (BGBl. I S. 17)
 07.12.2016Synopse gesamt oder einzeln für
§ 3, § 4, § 5, § 5a (neu), § 5b (neu), § 6, § 8, § 10, § 12, § 12a (neu)
Artikel 1 Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2746)
 04.08.2009(Inkrafttreten)Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2346)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Kontrollgremiumgesetz (PKGrG)
G. v. 11.04.1978 BGBl. I S. 453; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2346

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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