Artikel 2 - Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes (PKGrGEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. August 2009 BVerfGG § 66a

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 5 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 66a wird folgender Satz 2 eingefügt:

 
„Gleiches gilt bei Anträgen gemäß § 14 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes in Verbindung mit § 63."

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 PKGrGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PKGrGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon
G. v. 01.12.2009 BGBl. I S. 3822
Artikel 2 LissabonVUG Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2346) geändert worden ist, werden jeweils die ...


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